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Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung bezeichnet im Bauwesen alle vorübergehenden Einrichtungen, die sich während der Bauausführung auf der Baustelle befinden und nach Beendigung des Bauvorhabens wieder entfernt werden. Die Baustelleneinrichtung trägt einerseits zur Versorgung der Baustelle und andererseits zum Erhalt der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutz bei. Während der Arbeitsvorbereitung wird ein sogenannter Baustelleneinrichtungsplan auf Grundlage von den Projektanforderungen erstellt und größtenteils noch vor Beginn der Bauausführung umgesetzt.

Die Baustelleneinrichtung umfasst folgende Bereiche:

  • Lagerflächen für z. B. Baustoffe, Erdaushub, Bauschutt und Schalungen
  • Transporteinrichtungen wie beispielsweise Krane, LKWs und Förderbänder
  • Fertigungsstätten
  • Arbeitsgerüste
  • Maschinen und Geräte
  • Versorgungsleitungen für Telefon, Strom und Wasser
  • Verkehrsflächen
  • Baustellensicherungen
  • Büroräume, Sozialräume und Sanitäreinrichtungen

All diese Einrichtungen werden für die Errichtung des Bauwerks benötigt, gehen jedoch nicht in das Bauwerk über. Dabei richtet sich die erforderliche Baustelleneinrichtung maßgeblich nach der Art und Größe des Bauvorhabens, der geplanten Bauverfahrenstechnik, der Bauweise, der Bauzeit, den zu erwartenden Witterungseinflüssen sowie den Grundstücksgegebenheiten.

Durch die Baustelleneinrichtung sollen während des gesamten Bauvorhabens die Baustoffe, Maschinen, Geräte und Arbeitskräfte zur benötigten Zeit, am vorgesehenen Verwendungsort, in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. Somit ist die Baustelleneinrichtung maßgeblich für einen reibungslosen Bauablauf mitverantwortlich und trägt zur Steigerung der Ressourceneffizienz bei.

Englische Übersetzung(en):

site facilities, building site equipment, installations

Ontologie