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Verbundvorhaben: EOM-Plus - Analyse der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen von markbasierten Engpassinstrumenten als regionale und temporäre Ergänzung zum bestehenden Energy-Only-Marktdesign; Teilvorhaben: Übertragungsnetzebene

Zeitraum
2019-11-01  –  2023-06-30
Bewilligte Summe
256.169,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
03EI1012B
Leistungsplansystematik
Querschnittsaufgaben - Systemanalyse [EA3310]
Verbundvorhaben
01194829/1  –  EOM-Plus
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB4)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI1)
Förderprogramm
Energie
 
Im Teilvorhaben wird die Wirkung von Smart Markets auf die Entscheidungen von Marktakteuren und auf die damit verbundenen mittelfristigen Auswirkungen auf das deutsche Stromsystem modellbasiert untersucht. Dazu wird an der FAU Erlangen-Nürnberg ein mehrstufiges Optimierungsmodell weiterentwickelt und eine quantitative und qualitative Betrachtung verschiedener Ansätze für Smart Markets vorgenommen. In einer integralen Analyse werden, in Zusammenarbeit mit der TH Ingolstadt, die Wechselwirkungen zwischen den Netzclustern mit dem Gesamtsystem und dem regulatorischen Redispatch untersucht. In die Zusammenarbeit mit der Stiftung Umweltenergierecht bringt die FAU Erlangen-Nürnberg ihre Expertise im Energiemarktdesign für die Untersuchung des erforderlichen Rechtsrahmens für Smart Markets ein. Das Teilvorhaben trifft somit Aussagen 1) zu Kosteneinsparungspotentialen gegenüber des konventionellen Engpassmanagements und damit zu Wohlfahrts- und Verteilungseffekten von Smart Markets im deutschen Stromsystem, 2) zur regionalen Steuerungswirkung für Investitionen in klimafreundliche, flexible Kapazitäten, 3) zum Bedarf an Übertragungsnetzausbau bzw. Zulässigkeit höherer Spitzenkappung, 4) zur zusätzlichen Integration fluktuierender EE-Strommengen ohne zusätzlichen Ausbau des Übertragungsnetzes, sowie 5) zur Problematik strategischen Bieterverhaltens von Akteuren im Smart Market, bzw. zwischen verschiedenen Teilmärkten und erforderliche regulatorische Änderungen.