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Umsetzungsinitiative von Kostensenkungspotenzialen in der Offshore-Windenergie

Zeitraum
2015-12-01  –  2019-02-28
Bewilligte Summe
570.987,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
0325930
Leistungsplansystematik
Windenergie - Offshore [EB1230]
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESE3)
Förderprogramm
Energie
 
Das Verbundvorhaben beschäftigt sich mit den regulatorischen Rahmenbedingungen in der Offshore-Windindustrie. Hierbei sollen Themen identifiziert werden, bei denen eine Vereinfachung der Vorschriften, Richtlinien oder Standards kurz- bis mittelfristig möglich erscheint und die signifikante Kostensenkungspotenziale versprechen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für die ausgewählten Themen sollen dann mit denen in anderen europäischen Staaten verglichen werden. Anschließend wird gemeinsam mit den Firmen und den zuständigen Behörden eine Anpassung der entsprechenden Vorschriften, Richtlinien oder Standards angestrebt. Mit den beteiligten 10 Industriepartnern gelingt es in diesem Projekt, die entscheidenden Firmen für den Betrieb von Offshore-Windparks einzubinden. Zusätzlich sind über den VDMA auch die Hersteller von Offshore-Windenergieanlagen und mit dem BSH die zuständige Genehmigungsbehörde für die AWZ im Projekt involviert. Schwerpunkt des ersten Arbeitspaketes ist die Identifizierung von Themen. Diese werden im zweiten Arbeitspaket klassifiziert und hinsichtlich ihres Effektes auf ihren potentiellen Beitrag zur Kostensenkung und der Realisierungswahrscheinlichkeit gewichtet. Die ca. 2 bis 3 Themen mit höchster Priorität werden dann im Arbeitspaket 3 detailliert analysiert, dies insbesondere auch im europäischen Vergleich. Am Ende einer jeden Analyse sollte eine Empfehlung stehen, wie das Thema kostensenkend umgesetzt und ggf. sogar mit anderen europäischen Staaten harmonisiert werden kann. Im Arbeitspaket 4 sollen die Empfehlungen unter intensiver Beteiligung der betroffenen Behörden umgesetzt werden. Der gesamte Prozess soll dreimal durchlaufen werden, so dass im Rahmen des Projektes eine Bearbeitung von insgesamt 6-9 Themen möglich ist. Der Erfolg der umgesetzten Maßnahmen soll im fünften Arbeitspaket durch ein entsprechend zu entwickelndes Konzept einem Monitoringprozess unterzogen werden.
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