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Verbundvorhaben: NEW 4.0 Norddeutsche Energiewende; Teilvorhaben: Grüner Wasserstoff aus überschüssigem Windstrom

Zeitraum
2016-12-01  –  2021-03-31
Bewilligte Summe
429.579,00 EUR
Ausführende Stelle
ENERGIE DES NORDENS GmbH & Co. KG, Ellhöft, Schleswig-Holstein
Förderkennzeichen
03SIN407
Leistungsplansystematik
Integration von Flexibilitäten [EB1813]
Verbundvorhaben
01171410/1  –  New 4.0 Norddeutsche Energiewende
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIIC6)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI5)
Förderprogramm
Energie
 
Das Projekt umfasst die Errichtung eines Elektrolyseurs (1 Modul) mit entsprechenden Speichermöglichkeiten. Es soll eine Bündel-Befüllung (Gasflaschen) und eine Einspeisung (Beimischung) in das vorhandene Gasleitungsnetz erfolgen sowie eine stationäre und eine mobile Wasserstoff-Tankstelle errichtet und betrieben werden. Das ganze unter Alltagsbedingungen im Realbetrieb um die Praxistauglichkeit zu erproben. Die Anlage soll mit regenerativ erzeugtem Windstrom betrieben werden, der wegen Netzüberlastung nicht zu den Verbraucherzentren abgeführt werden kann. Hierbei wird demonstriert, wie der abschaltbedingte 'nichterzeugte' Windstrom dann doch noch sinnvoll genutzt werden kann. Ziel des Projektes ist es die Machbarkeit der Energiewende praktisch zu belegen. Es ist ein sogenanntes 'Leuchturmprojekt', das als Impulsgeber für eine flächendeckende Umsetzung in Schleswig-Holstein und Hamburg anzusehen ist. Ergebnis wird sein, Klimaschutz und Reduzierung der Stromkosten für den Verbraucher (günstigerer Strom) durch Wegfall der EinsMan-Schaltung (Einspeisemanagement) - die Verringerung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe und wegfallenden Entschädigungszahlungen reduzieren die Strom- und Energiekosten, sowie die Klimabelastung. Um eine Elektrolyseanlage mit einer Speichermöglichkeit, einer Bündelabfüllung, einer Gasnetzeinspeisung und einer Wasserstofftankstelle in der Nähe des Umspannwerks Haurup betreiben zu können, sind eine Reihe von Arbeits- Genehmigungsschritte zu beachten, Infrastrukturmaßnahmen und Komponentenplanung erforderlich: Zuerst muss die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Dazu müssen notwendige Gutachten eingeholt werden. Der Strombezug, die Wasserversorgung und die Gaseinspeisemöglichkeit sichergestellt. Die Grundstücksangelegenheiten und die Finanzierungsmöglichkeiten müssen abgeklärt sein. Die Markterschließung muss erfolgreich begonnen haben. Danach kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
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