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Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes - Folgevorhaben

Zeitraum
2009-03-01  –  2010-12-31
Bewilligte Summe
219.319,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
0327675A
Leistungsplansystematik
Sektorkopplung [EB1815]
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI4)
Förderprogramm
Energie
 
Nachdem das EEWärmeG Anfang 2009 in Kraft trat, waren Interpretationsfragen zum Gesetzestext zu klären. Weitere Fragen ergaben sich aus Anforderungen neuer EU-Richtlinien. Hierzu gehören der Bereich des Kältebedarfs sowie Untersuchungen zur Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude, welche in der EU-Richtlinie zu erneurbaren Energien gefordert wird.\nAuf juristischer Seite wurden die rechtlichen Spielräume zur Förderung des Aufbaus örtlicher Wärmenetze untersucht. Die Vorteile solcher Strukturen wurden anhand von Erfahrungen in Dänemark reflektiert, wo über 60 % aller Wohnungen aus Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien versorgt werden.\nEs wurde ein Prüfleitfaden für die Vollzugskontrolle des EEWärmeG entworfen.\nDer Endbericht steht im Internet zur Verfügung.\n\n\nAnmerkung: Die Langfassung ist der Abschlussbericht!
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