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Ergänzende Untersuchungen und vertiefende Analysen zu möglichen Ausgestaltungsvarianten eines Wärmegesetzes

Zeitraum
2007-03-01  –  2009-02-28
Bewilligte Summe
255.017,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
0327675
Leistungsplansystematik
Sektorkopplung [EB1815]
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI4)
Förderprogramm
Energie
 
Am 1.1.2009 ist das EEWärmeG in Kraft getreten. Die Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsprojektes (Energiewirtschaft und Rechtswissenschaft) sind bereits in vielfältiger Weise in die Formulierungen dieses Gesetzes eingeflossen. Dazu gehören insbesondere die Regelungen im Bereich der Wärmenetze sowie die quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die verschiedenen Technologien, die das EEWärmeG zur Pflichterfüllung zulässt. Detaillierte Berechnungen zu den Auswirkungen des EEWärmeG auf das Marktwachstum erneuerbarer Energien wurden durchgeführt. In einem Folgevorhaben werden sie im März 2010 unter Berücksichtigung von Änderungen im Marktanreizprogramm nochmals aktualisiert. Der Endbericht vom Juli 2009 steht im Internet zur Verfügung.
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