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Verbundvorhaben: BeBeO - Bedarfsgerechte Befeuerung von Offshore-Windenergieanlagen; Teilvorhaben: Anforderungen und Systemauswahl

Zeitraum
2019-11-01  –  2022-01-31
Bewilligte Summe
90.221,02 EUR
Ausführende Stelle
Deutsche WindGuard Offshore GmbH, Varel, Niedersachsen
Förderkennzeichen
03EE3012B
Leistungsplansystematik
Umweltaspekte der Windenergie, Ökologische Begleitforschung [EB1260]
Verbundvorhaben
01195109/1  –  BeBeO - Bedarfsgerechte Befeuerung von Offshore-Windenergieanlagen
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESE3)
Förderprogramm
Energie
 
Im Rahmen des Teilvorhabens erfolgt zunächst eine intensive Recherche der am Markt verfügbaren Systeme zur bedarfsgerechten Befeuerung von Offshore Windenergieanlagen (OWEA), um den Status Quo besonders aus technischer Sicht zu ermitteln. Die unterschiedlichen Systeme wie Radarsystem (aktiv/passiv) und die Transpondertechnologie werden dargestellt und die Anforderungen und die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Offshore-Einsatz aufgeklärt. Es erfolgt eine Prüfung, inwieweit sich die Anforderungen für Offshore Windparks (OWP) von denen für WEA an Land unterscheiden. Hierbei sind neben der Reichweite auch die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Anschließend werden aus technischer Sicht geeignete OWPs ausgewählt, an welchen die bedarfsgerechte Befeuerung implementiert werden kann, wenn der jeweilige Betreiber seine Zustimmung erteilt. Nach Auswahl der geeigneten Windparks wird ein passender Standort für das Radarsystem ermittelt. Das auswählte System wird außerhalb des OWP auf einem Radarturm auf einer geeigneten Fläche an Land installiert. Verschiedene technische Aspekte werden untersucht und sind zu berücksichtigen, so ist u. a. ein Mindestabstand von 1.500 m zur nächsten WEA einzuhalten. In Abhängigkeit von den ausgewählten OWP und dem festgelegten Standort wird ein aus technischer Sicht geeignetes System für die bedarfsgerechte Nachtbefeuerung ausgewählt. Grundlagen hierfür sind die vorhergehenden Untersuchungen. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, ob das ausgewählte System bereits in anderen Bereichen (Flughafen, Küstenüberwachung oder ähnliches) eingesetzt wird und ob ein Anerkennungsverfahren durch die entsprechende Behörde möglich ist. Für die spätere Errichtung und den Betrieb sind im Falle eines Radarsystems die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Im Rahmen eines Praxistests wird das System hinsichtlich der Aspekte Reichweite und Zuverlässigkeit getestet. Der Praxistest dient auch der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
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