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Verbundvorhaben: 'Entwicklung eines hybriden Honverfahrens zur energieeffizienten Herstellung reibungsreduzierter Kurbeltriebe; Teilvorhaben Piezoaktorik'

Zeitraum
2015-05-01  –  2019-12-31
Bewilligte Summe
257.079,56 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
03ET1220B
Leistungsplansystematik
Energiesparende Industrieverfahren - Fertigungstechnik [EA3251]
Verbundvorhaben
01147026/1  –  Entwicklung eines Hybriden Honverfahrens zur Herstellung reibungsreduzierter und energieeffizienter Kurbeltriebe
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESN4)
Förderprogramm
Energie
 
Im Rahmen des Verbundprojektes 'Entwicklung eines Hybriden Honverfahrens zur energieeffizienten Herstellung reibungsreduzierter Kurbeltriebe' wird eine Fertigungstechnologie entwickelt, mit der höchste Qulaitätsanforderungen bei der Feinbearbeitung von Bohrungen erfüllt werden können. Diese zukünftig weiter steigenden Anforderungen sind mit existierenden Honverfahren nicht realisierbar. Für das zu entwickelnde Honverfahren werden Piezokeramische Aktoren benötigt welche auch unter extremen Umgebungseinflüssen, wie zum Beispiel Kontakt mit Wasser und Schmierstoffen, dauerhaft einsetzbar sind. Diese Piezoaktoren sind beim Antragsteller zu entwickeln und herzustellen. Zuerst soll ein Aktor-Sensor Konzept entwickelt werden, welches Dauerbetrieb im Medium Kühlschmierstoff erlaubt. Um möglichst hohe Kräfte bei gleichzeitig minimalen Steifigkeitsverlusten zu ermöglichen, wird ein Modul entwickelt, welches mehrere der zu Beginn entwickelten Kühlschmiermittel resistenten Aktor/Sensor-Einheiten enthält. Anschließend erfolgt eine genaue Bewertung der Leistungsfähigkeit des Moduls, inklusive Dichtigkeits- und Leckstrommessungen und abschließender Dokumentation. Nach Einsatz im zu entwickelnden Honwerkzeug kann gegebenenfalls eine notwendige Optimierung erfolgen, um die Qualifizierung des entwickelten piezokeramischen Aktors für das neue Verfahren 'Hybrides Honen' zu erreichen. Der Nachweis des technologischen Nutzens und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist zu erbringen.
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