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Verbundvorhaben: BEST - Blockchainbasiertes dezentrales Energiemarktdesign und Managementstrukturen; Teilvorhaben: Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Strommarktbietersystems

Zeitraum
2021-01-01  –  2024-06-30
Bewilligte Summe
155.383,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
03EI4017F
Leistungsplansystematik
Geschäftsmodelle und Endnutzer [EB1816]
Verbundvorhaben
01072174/1  –  BEST_Bürger_Energie
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI4)
Förderprogramm
Energie
 
Das Ziel der Hochschule Weserbergland (HSW) bei diesem Projekt besteht in der Gewährleistung der Möglichkeit einer praktischen Einbindung des Projektergebnisses in das bestehende, gesetzlich geregelte System von Bilanzkreismanagement, Unbundling von Netz (Verteilung) einerseits und Erzeugung/Vertrieb andererseits. Ebenso soll eine gesetzesgemäße Abrechnung sowie eine ebensolche Umlagenabführung gewährleistet werden. Insgesamt verfolgt die HSW das Ziel, die ganzheitliche Gesetzeskonformität des Projektergebnisses sicherzustellen. Hierzu wird insbesondere eine umfassende energiewirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Prüfung der Gesetzeskonformität des Projektergebnisses (de lege lata) durchgeführt werden. Weiterhin werden die rechtlichen Anforderungen an Maßnahmen der Umsetzung des Projektergebnisses (z.B. Kooperationsverträge zwischen Beteiligten des SMBS) eruiert, um das Erarbeiten von Handlungsempfehlungen oder Vorschlägen zur rechtskonformen Umsetzung zu ermöglichen. Ebenso werden die Voraussetzungen für energiewirtschaftsrechtliche (z.B. Netznutzungsentgeltreduktion nach § 19 StromNEV wegen netzdienlicher Lastgänge) oder steuerrechtliche (z.B. Stromsteuerbefreiung oder -reduktion) Sonderregelungen geprüft, deren Nutzung die Wirtschaftlichkeit des SMBS verbessert. Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass das Projektergebnis punktuell dem gesetzlichen Rechtsrahmen nicht entspricht und die insoweit fehlende (Teil-)Rechtskonformität nicht durch vertretbare Einzelmaßnahmen wiederhergestellt werden kann, wird die HSW Reformvorschläge zur erforderlichen Änderung des Energiewirtschaftsrecht und/oder anderer Gesetze sowie Verordnungen entwickeln (de lege ferenda).