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Verbundvorhaben IRIN: Intelligente Netzbepreisung

Zeitraum
2009-12-01  –  2011-11-30
Bewilligte Summe
160.983,00 EUR
Ausführende Stelle
Förderkennzeichen
0328007A
Leistungsplansystematik
Querschnittsaufgaben - Systemanalyse [EA3310]
Verbundvorhaben
01074758/1  –  IRIN - Innovative Regulierung für inteligente Netze - Teilprojekt Netzbepreisung
Zuwendungsgeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK.IIB5)
Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH (PT-J.ESI1)
Förderprogramm
Energie
 
Die Entwicklung einer dezentralen Energieversorgung mit entsprechender Anpassung der Netzinfra- bzw. Netzsteuerungsstrukturen nimmt immer mehr Bedeutung ein. Ein wichtiger Bestandteil für eine solche Anpassung sind Smart Grids. Das Konzept Smart Grid (intelligentes Stromnetz) umfasst neue Erzeugungstechnologien und deren elektronische Vernetzung. Dadurch soll mit dezentralen Kleinkraftwerken und bi-direktionalen Steuerungsmechanismen ein Beitrag zur Systemstabilität geleistet werden. Smart Grids bieten zahlreiche Möglichkeiten, erfordern allerdings auch einen erheblichen Anpassungsbedarf in den Stromnetzen.
Im Rahmen des Gesamtprojektes wurden daher Anpassungen von Smart Grids untersucht, die innerhalb des bestehenden Regelrahmens liegen und ohne Systemwandel die Voraussetzungen für Innovationen in der Energieversorgung verbessern. Das Projekt beschäftigte sich neben der Steuerung von Investition und Innovation, auch mit der Koordination zwischen Netz und dezentralen Akteuren. Es soll vor allem beurteilt werden, wie zwingend notwendige Netzinvestitionen vermieden und gleichzeitig notwendige Investitionen gefördert werden können. Das Gesamtprojekt untergliederte sich in vier Arbeitspakete. Im Rahmen des ersten Arbeitspaketes wurde die Weiterentwicklung der Anreizregulierung in Hinblick auf die Incentivierung von dynamisch effizienten Investitionen im Kontext Smart Grids untersucht. Das vorliegende Projekt umfasste das zweite Arbeitspaket. Hierbei wurde untersucht welchen Einfluss differenzierte Tarife (intelligente Netzbepreisung) haben und ob durch solche Tarife Netzinvestitionen vermieden werden können. Das dritte Arbeitspaket behandelt Anreize für Innovationen und für die Transformation der Stromversorgung hin zu Smart Grids. Aufbauend auf den Vorschlägen der ersten drei Arbeitspakete, wurde im vierten der rechtliche Rahmen für Smart Grids und eine mögliche Anpassung dessen untersucht.
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